Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606050014
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Präqualifizierung durch Entbürokratisierung
Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.
Bereitgestellt von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313)
am
05.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Krankenversicherung [alle SG hierzu]