Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605280009
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz z. Änd. d. Gebäudeenergiegesetzes, z. Änd. d. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes u.z. Änd. weit. Vorschriften im Wärmebereich
- Möglichkeit der Anrechenbarkeit der Grüngas- /Grünheizölquote auf die Bio-Treppe sollte derart konkretisiert werden, dass die Anforderungen an den zunehmenden Einsatz von Biogas/Bioöl gemäß §43 Abs. 1 GModG (Bio-Treppe) massenbilanziell auch über die Grüngas-/Grünheizölquote erfüllbar sind - Möglichkeit, dass Bio-Quote und Bio-Treppe bei allen Energieträgern grundsätzlich bilanziell erfüllt werden können - Detailausarbeitung der Eckpunkte zur Bio-Quote sollte zügig im Sommer 2026 erfolgen, damit die Vorbereitungen für die Realisierung ab 2028 möglichst zeitig in die Wege geleitet werden können
Bereitgestellt von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822)
am
28.05.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle SG hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Fossile Energien [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Wohnen [alle SG hierzu]