Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Gesetz z. Änd. d. Gebäudeenergiegesetzes, z. Änd. d. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes u.z. Änd. weit. Vorschriften im Wärmebereich

Angegeben von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822) am 28.05.2026

Beschreibung:
- Möglichkeit der Anrechenbarkeit der Grüngas- /Grünheizölquote auf die Bio-Treppe sollte derart konkretisiert werden, dass die Anforderungen an den zunehmenden Einsatz von Biogas/Bioöl gemäß §43 Abs. 1 GModG (Bio-Treppe) massenbilanziell auch über die Grüngas-/Grünheizölquote erfüllbar sind - Möglichkeit, dass Bio-Quote und Bio-Treppe bei allen Energieträgern grundsätzlich bilanziell erfüllt werden können - Detailausarbeitung der Eckpunkte zur Bio-Quote sollte zügig im Sommer 2026 erfolgen, damit die Vorbereitungen für die Realisierung ab 2028 möglichst zeitig in die Wege geleitet werden können

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605280009 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.05.2026 an:

      • Bundesregierung

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