Regelungsvorhaben
Gesetz z. Änd. d. Gebäudeenergiegesetzes, z. Änd. d. Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes u.z. Änd. weit. Vorschriften im Wärmebereich
Angegeben von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822)
am
28.05.2026
Beschreibung:
- Möglichkeit der Anrechenbarkeit der Grüngas- /Grünheizölquote auf die Bio-Treppe sollte derart konkretisiert werden, dass die Anforderungen an den zunehmenden Einsatz von Biogas/Bioöl gemäß §43 Abs. 1 GModG (Bio-Treppe) massenbilanziell auch über die Grüngas-/Grünheizölquote erfüllbar sind
- Möglichkeit, dass Bio-Quote und Bio-Treppe bei allen Energieträgern grundsätzlich bilanziell erfüllt werden können
- Detailausarbeitung der Eckpunkte zur Bio-Quote sollte zügig im Sommer 2026 erfolgen, damit die Vorbereitungen für die Realisierung ab 2028 möglichst zeitig in die Wege geleitet werden können
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Wohnen [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.05.2026 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-