Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605180034 (PDF - 22 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Abschattungseffekte vermeiden

Die Entwicklung später ausgeschriebener, unmittelbar in Windrichtung vorgelagerter Flächen darf bereits vergebene Flächen nicht entwerten. Zum Schutz der Wirtschaftlichkeit bereits vergebener Flächen und des Investitionsanreizes für zukünftige Flächen muss der Flächenentwicklungsplan die verfügbaren Flexibilitäten in Bezug auf die zeitliche und räumliche Verteilung zukünftig auszuschreibender Flächen voll ausnutzen.

Bereitgestellt von:
TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH (R006798) am 27.05.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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