Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605120037
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass Regressionsmodelle und vergleichbare statistische Verfahren kein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
Bereitgestellt von:
Die Deutsche Kreditwirtschaft (R001459)
am
12.05.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2026 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]