Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605120036 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass Regressionsmodelle und vergleichbare statistische Verfahren kein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung sind.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) (R001693) am 12.05.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.04.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

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