Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604250002
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Disparität bei der Refinanzierung von Tariflöhnen im SGB V und SGB XI durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Alle Vergütungssteigerungen werden auf die Höhe einer abgesenkten Grundlohnrate begrenzt. Auch die Tarifrefinanzierung im Bereich der Haushaltshilfe, der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege ist diesem Deckel unterworfen. Das heißt: Tariflohnsteigerungen oberhalb der Steigerung der Grundlohnsumme werden nicht mehr refinanziert. Gleichzeitig bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen im SGB XI aber bestehen. Der bpa lehnt diese Regelungen in aller Entschiedenheit ab! Wer A sagt, muss auch B sagen: Wer Tariflöhne bestellt, muss auch für deren Refinanzierung einstehen. Eine Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen kann und darf es nicht geben ohne eine gesicherte Refinanzierung.
Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696)
am
25.04.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.04.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Krankenversicherung [alle SG hierzu]
- Pflege [alle SG hierzu]
- Pflegeversicherung [alle SG hierzu]