Regelungsvorhaben

Keine Disparität bei der Refinanzierung von Tariflöhnen im SGB V und SGB XI durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Angegeben von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 25.04.2026

Beschreibung:
Alle Vergütungssteigerungen werden auf die Höhe einer abgesenkten Grundlohnrate begrenzt. Auch die Tarifrefinanzierung im Bereich der Haushaltshilfe, der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege ist diesem Deckel unterworfen. Das heißt: Tariflohnsteigerungen oberhalb der Steigerung der Grundlohnsumme werden nicht mehr refinanziert. Gleichzeitig bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen im SGB XI aber bestehen. Der bpa lehnt diese Regelungen in aller Entschiedenheit ab! Wer A sagt, muss auch B sagen: Wer Tariflöhne bestellt, muss auch für deren Refinanzierung einstehen. Eine Pflicht zur Zahlung von Tariflöhnen kann und darf es nicht geben ohne eine gesicherte Refinanzierung.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2604250002 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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