Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604020029 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
DiPAs in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar machen

Der bpa begrüßt digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) als potenziell wertvolle Instrumente zur Unterstützung und Entlastung pflegebedürftiger Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie des Pflegepersonals im Alltag. Um das volle Potenzial digitaler Lösungen auszuschöpfen, betont der bpa, dass DiPAs nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern auch im (teil-) stationären Bereich und insbesondere bei Übergängen wie der Kurzzeitpflege eingesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund fordert der bpa Anpassungen in der Gesetzgebung, beispielsweise bei § 39a und § 40a SGB XI, um DiPAs inklusive notwendiger Unterstützungsleistungen in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar zu machen.

Bereitgestellt von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 02.04.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (1. DiPAV-ÄndVO) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 09.03.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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