Regelungsvorhaben
DiPAs in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar machen
Angegeben von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696)
am
02.04.2026
Beschreibung:
Der bpa begrüßt digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) als potenziell wertvolle Instrumente zur Unterstützung und Entlastung pflegebedürftiger Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie des Pflegepersonals im Alltag. Um das volle Potenzial digitaler Lösungen auszuschöpfen, betont der bpa, dass DiPAs nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern auch im (teil-) stationären Bereich und insbesondere bei Übergängen wie der Kurzzeitpflege eingesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund fordert der bpa Anpassungen in der Gesetzgebung, beispielsweise bei § 39a und § 40a SGB XI, um DiPAs inklusive notwendiger Unterstützungsleistungen in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar zu machen.
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Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (1. DiPAV-ÄndVO) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 09.03.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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