Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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DiPAs in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar machen

Angegeben von:
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (R001696) am 02.04.2026

Beschreibung:
Der bpa begrüßt digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) als potenziell wertvolle Instrumente zur Unterstützung und Entlastung pflegebedürftiger Menschen, ihrer An- und Zugehörigen sowie des Pflegepersonals im Alltag. Um das volle Potenzial digitaler Lösungen auszuschöpfen, betont der bpa, dass DiPAs nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern auch im (teil-) stationären Bereich und insbesondere bei Übergängen wie der Kurzzeitpflege eingesetzt werden müssen. Vor diesem Hintergrund fordert der bpa Anpassungen in der Gesetzgebung, beispielsweise bei § 39a und § 40a SGB XI, um DiPAs inklusive notwendiger Unterstützungsleistungen in allen Versorgungssettings zuverlässig und regelhaft nutzbar zu machen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Erste Verordnung zur Änderung der Digitale Pflegeanwendungen-Verordnung (1. DiPAV-ÄndVO) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 09.03.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2604020029 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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