Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2604020013
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gerichtskommunikationshilfenverordnung
Die Verordnung dient der näheren Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG vorgesehenen Vorgaben. Sie legt fest, welche Kommunikationshilfen als geeignet gelten, bestimmt den Umfang des Anspruchs hör- oder sprachbehinderter Personen auf deren Bereitstellung, regelt die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen bei der Auswahl einer geeigneten Kommunikationshilfe und enthält darüber hinaus Grundsätze für eine angemessene Vergütung beim Einsatz solcher Kommunikationshilfen.
Bereitgestellt von:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. (R001964)
am
02.04.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.03.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfenverordnung - GKHV) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.02.2026 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]