Regelungsvorhaben

Gerichtskommunikationshilfenverordnung

Angegeben von:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. (R001964) am 02.04.2026

Beschreibung:
Die Verordnung dient der näheren Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG vorgesehenen Vorgaben. Sie legt fest, welche Kommunikationshilfen als geeignet gelten, bestimmt den Umfang des Anspruchs hör- oder sprachbehinderter Personen auf deren Bereitstellung, regelt die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen bei der Auswahl einer geeigneten Kommunikationshilfe und enthält darüber hinaus Grundsätze für eine angemessene Vergütung beim Einsatz solcher Kommunikationshilfen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2604020013 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.03.2026 an:

      • Bundesregierung

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