Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603310242 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs der Förderrichtlinie für einen Industriestrompreis

Die Einführung eines Industriestrompreises darf den Ausbau erneuerbarer Energien nicht bremsen – marktrationales Verhalten muss erhalten bleiben. Um dies sicherzustellen, schlägt EFET D einige wichtige Anpassungen der Förderrichtlinie vor. Zum einen sollte der zur Ermittlung des Entlastungsbetrags herangezogene Referenzpreis auf einen Korb von Jahresprodukten basieren und andere Börsen in die Definition einbezogen werden. Außerdem sollten als Beitrag zur Dekarbonisierung (Gegenleistung) auch PPAs aus ausgeförderten erneuerbare Energien- Anlagen berücksichtigt werden. Schließlich sind noch fehlende Definitionen zu ergänzen und offene Umsetzungsfragen bezüglich der Fristen und der Ausgestaltung der Gegenleistung zu klären.

Bereitgestellt von:
EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler (R003210) am 31.03.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 26.01.2026 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    : Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 Datum des Referentenentwurfs: 16.01.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

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