Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603310189 (PDF - 15 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren

Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss auf verhältnismäßige Weise erfolgen. Mit Blick auf das Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlich Berechtigter/Eigentümer sowie für die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt eine legislative Ausgestaltung des „berechtigtes Interesses“ (EuGH 2022), welche die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.

Bereitgestellt von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083) am 31.03.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (6)

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