Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603310189
(PDF - 15 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Informationelle Selbstbestimmung wirtsch. Berechtigter bei Maßgaben zum Transparenzregister wahren
Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss auf verhältnismäßige Weise erfolgen. Mit Blick auf das Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlich Berechtigter/Eigentümer sowie für die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt eine legislative Ausgestaltung des „berechtigtes Interesses“ (EuGH 2022), welche die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.
Bereitgestellt von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
31.03.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.03.2026 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Referentenentwurf:
Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.03.2026 Federführendes Ministerium: BMF [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]