Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603300003 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung und Umsetzung des Rechts auf Reparatur im Sinne unabhängiger Prüfdienstleister

Mit dem Recht auf Reparatur (COM(2023) 155 final) sollen Reparaturen erleichtert und Produkte länger im Kreislauf gehalten werden. Hersteller müssen künftig rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei der Umsetzung in nationales Recht setzen wir uns für die Einbindung unabhängiger Prüfdienstleister ein. Sie können mit entsprechenden Zertifizierungen ("Ready to repair") und bei der Qualitätssicherung von unabhängigen Reparaturwerkstätten eine wichtige Rolle spielen.

Bereitgestellt von:
TÜV-Verband e.V. (R000008) am 30.03.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 10.02.2026 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (4)

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