Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603270087
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung der Netzentgeltbefreiung für Wasserstofftechnologie
Die in §118 Abs. 6 EnWG festgelegte Befreiung für Elektrolyseure, die vor 2029 in Betrieb gehen, von den Stromnetzentgelten sollte verstetigt und auf weitere Komponenten und Teile von Wasserstoffanwendungen ausgeweitet werden. Das sollte beispielsweise auch Verflüssiger, Verdichter, Nebenanlagen von Elektrolyseuren oder Cracker umfassen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
27.03.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.02.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]