Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603270087 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung der Netzentgeltbefreiung für Wasserstofftechnologie

Die in §118 Abs. 6 EnWG festgelegte Befreiung für Elektrolyseure, die vor 2029 in Betrieb gehen, von den Stromnetzentgelten sollte verstetigt und auf weitere Komponenten und Teile von Wasserstoffanwendungen ausgeweitet werden. Das sollte beispielsweise auch Verflüssiger, Verdichter, Nebenanlagen von Elektrolyseuren oder Cracker umfassen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003) am 27.03.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 27.02.2026 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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