Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603260081 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vertrauensschutz bei der Anpassung der Netzentgeltbefreiung für bestehende Elektrolyseprojekte sichern

Für eine langfristig verlässliche Netzentgeltregelung für Elektrolyseure sind folgende Punkte zentral: - Vertrauensschutz sichern: Neue Netzentgeltregelungen dürfen nicht auf geplante oder im Bau befindliche Anlagen angewendet werden. - Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bis 4.8.2029 unverändert beibehalten und perspektivisch verstetigen. - Keine dynamischen Netzentgelte für Elektrolyseure, da sie mit RFNBO-Vorgaben (stündliche Korrelation, 36-Monats-Regel) unvereinbar sind. - Netzdienliche Standortwahl fördern: Anreize für Elektrolyseure in § 13k-Entlasungsregionen setzen, um Abregelungen zu reduzieren und Systemeffizienz zu erhöhen.

Bereitgestellt von:
EWE AG (R001058) am 26.03.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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