Regelungsvorhaben
Vertrauensschutz bei der Anpassung der Netzentgeltbefreiung für bestehende Elektrolyseprojekte sichern
Angegeben von:
EWE AG (R001058)
am
26.03.2026
Beschreibung:
Für eine langfristig verlässliche Netzentgeltregelung für Elektrolyseure sind folgende Punkte zentral:
- Vertrauensschutz sichern: Neue Netzentgeltregelungen dürfen nicht auf geplante oder im Bau befindliche Anlagen angewendet werden.
- Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bis 4.8.2029 unverändert beibehalten und perspektivisch verstetigen.
- Keine dynamischen Netzentgelte für Elektrolyseure, da sie mit RFNBO-Vorgaben (stündliche Korrelation, 36-Monats-Regel) unvereinbar sind.
- Netzdienliche Standortwahl fördern: Anreize für Elektrolyseure in § 13k-Entlasungsregionen setzen, um Abregelungen zu reduzieren und Systemeffizienz zu erhöhen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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