Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603200013 (PDF - 22 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV regt an, Vollstreckungsvorschriften der VwGO an die ZPO anzunähern. Änderungen der Regelung zum Amtsermittlungsgrundsatz sieht er kritisch.

Der DAV sieht die vorgesehene Ausweitung erstinstanzlicher Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte kritisch. Aus Sicht des DAV ist es beim Amtsermittlungsgrundsatz vorzugswürdig, auf die vorgesehene Einfügung § 86 Abs. 1 S. 3 VwGO-E, nach dem der Grundsatz ein Gericht nicht zu Nachforschungen verpflichtet, die weder durch entsprechendes Vorbringen noch andere konkrete Anhaltspunkte veranlasst sind, zu verzichten. Der DAV meint, dass sich bei der Vollstreckung in Form eines Zwangsgelds nach § 172 VwGO eine Anlehnung an die Systematik der ZPO anbietet. Auch in der VwGO könnte zwischen vertretbaren und unvertretbaren Handlungen unterschieden werden. Im Falle vertretbarer Handlungen ist eine gerichtliche Ersetzungsbefugnis als Vollstreckungsmittel denkbar (unter Bezugnahme auf SN 16/2024).

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 20.03.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/7824 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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