Stellungnahme/Gutachten

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603050027 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Bürgergeldreform

Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des SGB II („Neue Grundsicherung“) dahingehend, dass Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten nicht zu einer Gefährdung des Existenzminimums von Kindern in Bedarfsgemeinschaften führen können. Insbesondere soll ausgeschlossen werden, dass Leistungsminderungen oder ein vollständiger Leistungsentzug bei Eltern oder Sorgeberechtigten das Existenzminimum von minderjährigen Kindern beeinträchtigen. Zudem soll gesetzlich klargestellt werden, dass Minderjährige nicht selbst Adressat*innen von Sanktionen sein können und dass Sanktionen nicht strukturell Kinderschutzverfahren oder familiengerichtliche Maßnahmen auslösen.

Bereitgestellt von:
AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe (R006933) am 05.03.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Zuständiges Ministerium: BMAS [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern