Regelungsvorhaben
Bürgergeldreform
Angegeben von:
AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe (R006933)
am
05.03.2026
Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des SGB II („Neue Grundsicherung“) dahingehend, dass Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten nicht zu einer Gefährdung des Existenzminimums von Kindern in Bedarfsgemeinschaften führen können. Insbesondere soll ausgeschlossen werden, dass Leistungsminderungen oder ein vollständiger Leistungsentzug bei Eltern oder Sorgeberechtigten das Existenzminimum von minderjährigen Kindern beeinträchtigen. Zudem soll gesetzlich klargestellt werden, dass Minderjährige nicht selbst Adressat*innen von Sanktionen sein können und dass Sanktionen nicht strukturell Kinderschutzverfahren oder familiengerichtliche Maßnahmen auslösen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3541 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]
- Grundsicherung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.03.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Versendet am 04.03.2026 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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