Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2603020019
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quotengesetz)
- Anpassung der THG-Gesamtquote in 2027 - Anhebung der Obergrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe - Ausgestaltung der RFNBO-Unterquote - in der Schifffahrt eingesetzte erneuerbare Kraftstoffe sollen nicht auf die THG-Quote angerechnet werden - Zugang für behördliche Kontrollen bereits für 2026 vorschreiben - Anhebung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit abfallbasierter Biokraftstoffe - keine Erweiterung des Rohstoffpools für co-HVO auf Rohstoffe des Anhangs IX Teil B - biogenen Wasserstoff zur Nutzung/Anrechnung in Mineralölraffinerien zulassen - Doppelförderung ausschließen - Änderung der 10. BImSchV zur Flexibilisierung der Schutzsortenregelung von Kraftstoffen - zügiger Abschluss des Gesetzgebungsprozesses
Bereitgestellt von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822)
am
02.03.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.02.2026 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/4083 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]