Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602160006
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Produktvernichtung vermeiden - praxisgerechte Übergangsfristen für Werbung mit Umweltaussagen
Die EmpCo-Richtlinie droht in ihrer Umsetzung, zu massenhafter Vernichtung verkehrsfähiger Waren zu führen. Um dies zu verhindern, ist eine verlängerte Abverkaufsfrist bis 27.09.2027 erforderlich. Andernfalls droht gerade bei Saisonprodukten – entgegen der Nachhaltigkeitsziele - eine Ressourcenverschwendung. Lange Produktionsvorlaufzeiten und interkontinentale Lieferketten erfordern eine längere Übergangsfrist. Zudem ist eine Klarstellung für B2B-Marken und -Siegel erforderlich: Diese adressieren professionelle Akteure mit Fachwissen. Eine Ausweitung der verbraucherschützender Informationspflichten auf die B2B-Kommunikation ist sachfremd und schafft bürokratische Hürden ohne Mehrwert für Konsumenten. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für entsprechende Anpassungen einsetzen.
Bereitgestellt von:
Stiftung Familienunternehmen und Politik (R000083)
am
16.02.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.02.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1855 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu] -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3327 (Vorgang) [alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1855, 21/2464, 21/2669 Nr. 21 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Wettbewerbsrecht [alle SG hierzu]