Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602100023 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des § 33 Abs. 5s SGB V um eine verordnungsfreie Folgeversorgung durch neue Sätze 2 und 3

"Eine vertragsärztliche Verordnung ist für die Beantragung von Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 nur erforderlich, soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten is. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Leistung ausschließlich dem Behinderungsausgleich dient."

Bereitgestellt von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313) am 10.02.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern