Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602030013
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
Am 22. Dezember 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf zur Einführung einer dreimonatigen Speicherpflicht für IP-Adressen veröffentlicht. Während wir begrüßen, dass die verfassungs- und europarechtlich unhaltbare präventive Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten endlich aus dem Gesetz gestrichen werden soll, bleiben die neuen Eingriffe ein fatales Signal für den Schutz der Grundrechte im digitalen Raum. Statt anlassloser Massenüberwachung fordert D64 grundrechtsschonende Alternativen: Die Login-Falle ermöglicht effektive Strafverfolgung bei Cybergrooming oder Hassrede, ohne alle unter Generalverdacht zu stellen. Alternativen sind auch Quick-Freeze und gezielte Sicherungsanordnungen statt Speicherpflicht,
Bereitgestellt von:
D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. (R000251)
am
03.02.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.12.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Cybersicherheit [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Extremismusbekämpfung [alle SG hierzu]
- Internetpolitik [alle SG hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle SG hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Massenmedien [alle SG hierzu]
- Meinungs- und Pressefreiheit [alle SG hierzu]
- Opferschutz [alle SG hierzu]