Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2601270006
(PDF - 22 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV regt an, vor einer gesetzlichen Nachjustierung eine Evaluation und Bedarfsanalyse vorzunehmen und Punkte des Entwurfs nochmals zu überprüfen.
Der DAV ist der Ansicht, dass vor einer gesetzlichen Nachjustierung der PSPB eine Bedarfsanalyse stattfinden sollte. Bei einer Benachrichtigungspflicht droht ein Ungleichgewicht im Vergleich zu gesetzlichen Betreuer von Angeklagten. Die vorgeschlagene Beiordnung einer PSPB bei minderjährigen Verletzten von Amts wegen erscheint in dieser Form problematisch. Die Frage einer auskömmlichen Vergütung der PSPB ist legitim. Es wäre aber sachgerecht, Vergütungsanpassungen nicht isoliert vorzunehmen, sondern diese in den Gesamtkontext (Unterfinanzierung der Pflichtverteidigung und anwaltlichen Opfervertretung) einzubetten. Die Ausweitung des Straftatenkatalogs bzgl. Anschlussberechtigung als Nebenkläger und die Erweiterung der Beiordnungsgründe für einen Nebenklägerbeistand überzeugen nicht.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
27.01.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 16.01.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Opferschutz [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]