Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2601260005 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung nicht gerechtfertigter EU-Regulierung von MMA zur Wahrung ökonomischer Resilienz und industrieller Wertschöpfung

Die geplante EU-Einstufung von MMA als atemwegssensibilisierend wird von der chemischen Industrie als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt angesehen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine Verschiebung des Beschlusses zu erreichen, um eine erneute Prüfung aller relevanten Daten sicherzustellen. Die Industrie möchte verhindern, dass durch eine nicht fundierte Einstufung gravierende negative Folgen für die Produktion und Wertschöpfungskette von MMA entstehen, die für zahlreiche Branchen (Automobil, Bau, Maschinenbau, Luftfahrt, Verteidigung, Gesundheitswesen) von hoher Bedeutung ist. Zudem soll die Wettbewerbsfähigkeit und ökonomische Resilienz des Chemie- und Pharmastandorts Deutschland gewahrt werden.

Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081) am 26.01.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 19.01.2026 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

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