Regelungsvorhaben

Vermeidung nicht gerechtfertigter EU-Regulierung von MMA zur Wahrung ökonomischer Resilienz und industrieller Wertschöpfung

Angegeben von:
Evonik Industries AG (R002081) am 10.12.2025

Beschreibung:
Die geplante EU-Einstufung von MMA als atemwegssensibilisierend wird von der chemischen Industrie als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt angesehen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine Verschiebung des Beschlusses zu erreichen, um eine erneute Prüfung aller relevanten Daten sicherzustellen. Die Industrie möchte verhindern, dass durch eine nicht fundierte Einstufung gravierende negative Folgen für die Produktion und Wertschöpfungskette von MMA entstehen, die für zahlreiche Branchen (Automobil, Bau, Maschinenbau, Luftfahrt, Verteidigung, Gesundheitswesen) von hoher Bedeutung ist. Zudem soll die Wettbewerbsfähigkeit und ökonomische Resilienz des Chemie- und Pharmastandorts Deutschland gewahrt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2512100008 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.06.2025 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2601260005 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.01.2026 an:

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