Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2601260004 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse Verordnung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union („Mitgliedstaaten“) sind gemäß durch geänderten Fassung (Erneuerbare-Energien-Richtlinie III, genannt „RED III“) verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit Energie aus Biomasse auf eine Weise erzeugt wird, bei der übermäßige verzerrende Wirkungen auf den Biomasse-Rohstoffmarkt sowie eine nachteilige Auswirkung auf die biologische Vielfalt, die Umwelt und das Klima minimiert werden. Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 3c RED III keine unmittelbare finanzielle Unterstützung mehr gewähren für die Nutzung von Sägerundholz, Furnierrundholz, Rundholz in Industriequalität sowie von Stümpfen und Wurzeln für die Energieerzeugung.

Bereitgestellt von:
DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. (R001792) am 26.01.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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