Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2601090013 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen in Gesetzesvorhaben/Strukturen für die Versorgung im Krisenfall einbinden

Frauen gebären Kinder auch in Krisen. Für die Versorgung im Krisenfall muss Vorsorge getroffen werden, sowohl innerhalb der klinischen Versorgung als auch der wohnortnahen dezentralen Krisenversorgung. Hebammen sind durch ihre Ausbildung und Tätigkeitsfelder eine ideale Ressource in verschiedensten Krisenszenarien. Es braucht: -Die zentrale Registrierung aller aktiven Hebammen. Über eine staatliche Beleihung und den Willen der Politik wäre hier eine schnelle und unkomplizierte Lösung möglich. (geplantes Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG oder Notfallreform) -Die Berufung von Hebammenexpertise in Krisenstäben und Rettungsdienststrukturen (GeSiG) -Einbindung von Hebammen in relevante Kommunikationsketten, Softwarelösungen und Krisenfall-Übungen (GeSiG und Notfallreform)

Bereitgestellt von:
Deutscher Hebammenverband (R000395) am 09.01.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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