Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512300052 (PDF - 67 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Herstellerverantwortung für Alttextilien unter Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen

Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.

Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098) am 30.12.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 25.11.2025 an:

    • Bundestag

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (2)

  • Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit

Betroffene Bundesgesetze (1)

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