Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512300050
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Gestaltung des Verhältnisses zwischen Dualen Systemen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
Die Schnittstellen zwischen Dualem System und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in § 22 VerpackDG müssen überarbeitet und vereinfacht werden. Dem örE muss eine Festsetzungsbefugnis, wie sie das allgemeine Gebührenrecht kennt, obliegen. Er muss Mitbenutzungs- und Nebenentgelte, die nach dem Bundesgebührenrecht kalkuliert sind, gegenüber den Dualen Systemen fest- und durchsetzen können. Die Sammlung von Verpackungsabfällen im öffentlichen Raum nach §§ 29 und 31 VerpackDG ist im Gesetz näher auszugestalten und relevante Parameter, wie die Stand-platzdichte und Entgelte, zu regeln. Diese Sammlung im öffentlichen Raum ist im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung mit dem örE zu berücksichtigen, womit sie auch von einer Rahmenvorgabe nach § 22 Abs. 2 VerpackDG umfasst werden muss.
Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
30.12.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.12.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.11.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung; Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit