Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512160042 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.07.2024 Az BvF 1/23 u.a.) ist die Wahlrechtsreform von 2023 als teilweise verfassungswidrig erklärt worden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Verfassungsverstoß zu beseitigen. Für die anstehende Wahlrechtsreform wird ein Paritätsgesetz gefordert um das verfassungsrechtliche Ziel der Gleichstellung im Deutschen Bundestag gesetzlich zu verankern.

Bereitgestellt von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537) am 16.12.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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