Regelungsvorhaben
Änderung des Bundeswahlgesetzes
Angegeben von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537)
am
16.12.2025
Beschreibung:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.07.2024 Az BvF 1/23 u.a.) ist die Wahlrechtsreform von 2023 als teilweise verfassungswidrig erklärt worden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Verfassungsverstoß zu beseitigen. Für die anstehende Wahlrechtsreform wird ein Paritätsgesetz gefordert um das verfassungsrechtliche Ziel der Gleichstellung im Deutschen Bundestag gesetzlich zu verankern.
- Wahlrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.12.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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