Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511280018 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz

Gemäß Erwägungsgrund 11 der Pkw-Flottenregulierung ist die EU-Kommission aufgefordert, so schnell wie möglich die rechtlichen Voraussetzungen zu erlassen, dass auch PKW mit Verbrennungsmotor, die ausschließlich mit nicht-fossilen Kraftstoffen gemäß der EU-Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED) genutzt werden, als Null-Gramm-CO2-Fahrzeuge zugelassen werden können (Carbon Neutral Fuels - Fahrzeugkategorie). Diese Zulassungsregel wird bereits vor 2035 zur Anwendung kommen müssen. Es wäre daher im Sinne der vereinbarten Technologieoffenheit ein wichtiges Signal, wenn die geplante gesetzliche Änderung bereits die Berücksichtigung dieser Fahrzeugkategorie beinhalten würde. Die Regelung könnte dann greifen, sobald die Zulassungsmöglichkeit besteht.

Bereitgestellt von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822) am 28.11.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 10.10.2025 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz Datum des Referentenentwurfs: 06.10.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern