Regelungsvorhaben
Gesetz über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz
Angegeben von:
UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. (R002822)
am
28.11.2025
Beschreibung:
Gemäß Erwägungsgrund 11 der Pkw-Flottenregulierung ist die EU-Kommission aufgefordert, so
schnell wie möglich die rechtlichen Voraussetzungen zu erlassen, dass auch PKW mit
Verbrennungsmotor, die ausschließlich mit nicht-fossilen Kraftstoffen gemäß der EU-Erneuerbare
Energien-Richtlinie (RED) genutzt werden, als Null-Gramm-CO2-Fahrzeuge zugelassen werden
können (Carbon Neutral Fuels - Fahrzeugkategorie). Diese Zulassungsregel wird bereits vor 2035 zur
Anwendung kommen müssen. Es wäre daher im Sinne der vereinbarten Technologieoffenheit ein
wichtiges Signal, wenn die geplante gesetzliche Änderung bereits die Berücksichtigung dieser
Fahrzeugkategorie beinhalten würde. Die Regelung könnte dann greifen, sobald die
Zulassungsmöglichkeit besteht.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der befristeten Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge im Kraftfahrzeugsteuergesetz Datum des Referentenentwurfs: 06.10.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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