Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511260015 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Information der Versicherten über postmortale Spende entbürokratisieren; Information über neu zu etablierende Lebendspende ausbauen

Die Übermittlung der Organspendeunterlagen sollte auch auf elektronischem Wege erfolgen können. Die Regelungen zur Überkreuzlebendnierenspende, insbesondere zur Lebendspendekommission, sollten zum Schutz von Spendern und Empfängern überarbeitet werden. Die Einrichtung einer nicht gerichteten anonymen Lebendnierenspende wird kritisch bewertet. Die Qualitätssicherung für die Lebendspende sollte erweitert werden.

Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 26.11.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 04.08.2025 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3619 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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