Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511260004
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Die EU hat direkt vor Ostern 2024 ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet - u.a. wird darin Naturzerstörung "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkannt. Deutschland hat ALS EINZIGES LAND nicht dafür gestimmt. Umweltverbrechen generieren pro Jahr Umsätze von mehr als 200 Milliarden € - mit gravierenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor.
Bereitgestellt von:
Stop Ecocide Deutschland (R005902)
am
10.02.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.11.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Artenschutz/Biodiversität [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]