Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511260004 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Die EU hat direkt vor Ostern 2024 ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet - u.a. wird darin Naturzerstörung "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkannt. Deutschland hat ALS EINZIGES LAND nicht dafür gestimmt. Umweltverbrechen generieren pro Jahr Umsätze von mehr als 200 Milliarden € - mit gravierenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor.

Bereitgestellt von:
Stop Ecocide Deutschland (R005902) am 10.02.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 14.11.2025 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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