Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511200001 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Leistungsgruppenzuordnung gynäkologischer Tumore

Im Rahmen der Krankenhausreform setzt AstraZeneca sich für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Patientinnen mit gynäkologischen Tumoren durch die Behandlung in zertifizierten Zentren mit onkologischer Expertise, interdisziplinären Strukturen und ausgewiesenen Mindestmengen ein. Um dies sicherzustellen, sollte die Leistungsgruppe Ovarialkarzinom auf eine Leistungsgruppe Gynäkologische Tumore erweitert werden. Bisher fallen gynäkologische Tumore, mit Ausnahme des Ovarialkarzinoms, überwiegend in die Leistungsgruppe Allgemeine Frauenheilkunde, in der keine onkologische Expertise vorgehalten werden muss.

Bereitgestellt von:
AstraZeneca GmbH (R002385) am 20.11.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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