Regelungsvorhaben
Änderung der Leistungsgruppenzuordnung gynäkologischer Tumore
Angegeben von:
AstraZeneca GmbH (R002385)
am
20.11.2025
Beschreibung:
Im Rahmen der Krankenhausreform setzt AstraZeneca sich für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Patientinnen mit gynäkologischen Tumoren durch die Behandlung in zertifizierten Zentren mit onkologischer Expertise, interdisziplinären Strukturen und ausgewiesenen Mindestmengen ein. Um dies sicherzustellen, sollte die Leistungsgruppe Ovarialkarzinom auf eine Leistungsgruppe Gynäkologische Tumore erweitert werden. Bisher fallen gynäkologische Tumore, mit Ausnahme des Ovarialkarzinoms, überwiegend in die Leistungsgruppe Allgemeine Frauenheilkunde, in der keine onkologische Expertise vorgehalten werden muss.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.11.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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