Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510200011
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081)
am
20.10.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.10.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]