Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie

Angegeben von:
Evonik Industries AG (R002081) am 13.10.2025

Beschreibung:
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2510130019 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.05.2025 an:

  2. SG2510200011 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.10.2025 an:

  3. SG2512090022 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.12.2025 an:

      • Bundesregierung

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