Regelungsvorhaben
Anpassung des ETS zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemischen Industrie
Angegeben von:
Evonik Industries AG (R002081)
am
13.10.2025
Beschreibung:
Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das:
- Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden.
- Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden.
- Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.05.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.10.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.12.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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