Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510100033
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregulierung Kundenanlage
Eine Neuregulierung bei Kundenanlage wird aufgrund eines EuGH-Urteils erforderlich sein und hat eine enorme Bedeutung für unsere Industrie. Gibt es keine Nachfolgeregelung, müssten die Kundenanlagen alle in „geschlossene Verteilernetze“ umgewandelt werden. Das wäre mit erheblichem Regulierungsaufwand und Kosten z.B. für Messinfrastruktur verbunden. Jeder Betreiber von Kundenanlagen wäre gleichsam einem Netzbetreiber gleichgestellt, der das Netz als hauptsächlichen Geschäftszweck zur Verteilung von Strom betreibt. Das ist bei Betreibern von Kundenanlagen nicht der Fall, so dass eine einfache Regulierung gerechtfertigt ist. Unser Vorschlag wäre es einen § 110a „besondere geschlossene Verteilernetze“ zu schaffen und damit die Minimalanforderung aus der EU-Strombinnenmarkt RL umzusetzen.
Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081)
am
10.10.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.09.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2076 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/1497 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Energienetze [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]