Regelungsvorhaben

Neuregulierung Kundenanlage

Angegeben von:
Evonik Industries AG (R002081) am 10.10.2025

Beschreibung:
Eine Neuregulierung bei Kundenanlage wird aufgrund eines EuGH-Urteils erforderlich sein und hat eine enorme Bedeutung für unsere Industrie. Gibt es keine Nachfolgeregelung, müssten die Kundenanlagen alle in „geschlossene Verteilernetze“ umgewandelt werden. Das wäre mit erheblichem Regulierungsaufwand und Kosten z.B. für Messinfrastruktur verbunden. Jeder Betreiber von Kundenanlagen wäre gleichsam einem Netzbetreiber gleichgestellt, der das Netz als hauptsächlichen Geschäftszweck zur Verteilung von Strom betreibt. Das ist bei Betreibern von Kundenanlagen nicht der Fall, so dass eine einfache Regulierung gerechtfertigt ist. Unser Vorschlag wäre es einen § 110a „besondere geschlossene Verteilernetze“ zu schaffen und damit die Minimalanforderung aus der EU-Strombinnenmarkt RL umzusetzen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2076 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/1497 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2510100033 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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