Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510060013 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Besteuerung der individuellen Mobilität (Firmenwagenbesteuerung und Kfz-Steuer)

Die geltende 1%-Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen ist sachgerecht, verfassungsgemäß und praxisbewährt. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV fördern wirksam die E-Mobilität und damit den Klimaschutz. Der VDA setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Regelungen zur Stärkung der Elektromobilität ein. Auch bei der Kfz-Steuer befürwortet der VDA den Fortbestand der bestehenden Systematik und lehnt ein Bonus-Malus-System oder eine Zulassungssteuer ab. Zudem fordert er die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2034 sowie die steuerliche Gleichstellung von Nullemissionsfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen.

Bereitgestellt von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243) am 06.10.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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