Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509300281 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Neueinstufung einer Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG

Nach dem bisher geltenden Energierecht ist eine Kundenanlage einem Energieversorgungsnetz nachgelagert und weitgehend von regulatorischen Pflichten ausgenommen. Der BGH hat entschieden, dass Leitungsanlagen, die der Weiterleitung von Elektrizität an – dafür bezahlende – Letztverbraucher dienen, nicht als Kundenanlagen im Sinne des EnWG einzustufen sind. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit kostengünstigere Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe und Industrie. Um erheblichen Schaden von Unternehmen und Energiewende abzuwenden, ist eine gesetzliche Lösung auf EU- und Bundesebene notwendig, die mit Augenmaß den europäischen Regulierungszusammenhang berücksichtigt.

Bereitgestellt von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885) am 30.09.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 27.08.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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