Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509300252
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung § 4 Abs. 1 PassG
Änderung der Regelungen in § 4 Abs. 1 PassG (Passgesetz) dahingehend, dass trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen mit den Geschlechtseinträgen m, w, d oder keine Angabe einen vom amtlichen Eintrag abweichenden Geschlechtseintrag im Reisepass führen können, ohne weitere Dokumente vorlegen zu müssen, um das eigene Diskriminierungsrisiko beim Grenzübertritt zu reduzieren.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Trans* e.V. (BVT) (R001715)
am
30.09.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.07.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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-
- Diversitätspolitik [alle SG hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle SG hierzu]