Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509300243
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Konsequente Patientensteuerung in der Notfallversorgung
Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den KVen oder vom KH weisungsunabhängigem und i. Ü. ökonomisch unabhängigem Arzt übertragen Einbindung ambulanter Strukturen Öffnungszeiten d. Notdienstpraxen der KVen im oder am Krankenhausstandort auf Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztl. Leistungserbringer
Bereitgestellt von:
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) (R001177)
am
30.09.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.07.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
Versendet am 28.07.2025 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]