Regelungsvorhaben
Konsequente Patientensteuerung in der Notfallversorgung
Angegeben von:
Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) (R001177)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Leitung und Verantwortung der zentralen Ersteinschätzungsstelle in den Integrierten Notfallzentren (INZ) gesetzlich den KVen oder vom KH weisungsunabhängigem und i. Ü. ökonomisch unabhängigem Arzt übertragen
Einbindung ambulanter Strukturen
Öffnungszeiten d. Notdienstpraxen der KVen im oder am Krankenhausstandort auf Zeiten beschränken, in denen reguläre Arztpraxen sowie mit dem INZ kooperierende Bereitschaftspraxen nicht geöffnet sind
flächendeckende aufsuchende Versorgung auf qualifizierte nichtärztliche Kräfte delegierbar, insbesondere bei Vorhandensein eines telemedizinischen ärztlichen Hintergrunddienstes
zeitliche Festlegung der offenen Sprechstunden bleibt im Ermessen und in der freien Entscheidung der vertragsärztl. Leistungserbringer
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.07.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Versendet am 28.07.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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